TMK Art.161-166: Besondere Gründe für die Scheidung und die Gründung der ehelichen Verbindung.
Besondere Gründe
- Ehebruch (Art.161)
- Versuch gegen das Leben, sehr schlechte Behandlung (m.162)
- Erniedrigendes Verbrechen + Führung eines unehrenhaften Lebens (m.163)
- Verlassenheit (Art. 164)
- Geisteskrankheit (Art. 165)
- Erschütterung der Grundlagen der Ehe (Art. 166)
Beweis
- Zeugenaussagen
- Nachricht/Fotobeweis
- Polizeianzeige (Gewalt)
- Gerichtsentscheid (Straftat)
- Gesundheit Bericht
Dauer
- Ehebruch: 6 Monate vor dem Lernen, 5 Jahre in jedem Fall
- Versuch gegen das Leben: 6 Monate vor dem Lernen, 5 Jahre in jedem Fall
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD erkennt an, dass die „Feststellung des Verschuldens“ bei einer streitigen Scheidung von entscheidender Bedeutung ist und dass der schuldige Ehegatte seine Ansprüche auf Unterhalt und Entschädigung verlieren kann.
Anwalt für Familienrecht ist ein Muss.