Der Geburtsvorgang ist einer der medizinischen Eingriffe mit dem höchsten Risiko für Kunstfehler.
Typische Fehler
- Sauerstoffverlust (Asphyxie) – Hirnschädigung
- Schulterdystokie – Armlähmung
- Verzögerung bei der Entscheidung für einen Kaiserschnitt
- Mutterblutung wird nicht behandelt
- Verwendung von Pinzette/Vakuum Fehler
- Fehlende Babyüberwachung (NST)
Schäden beim Baby
- Zerebralparese (CP)
- Arm-/Beinlähmung
- Geistige Entwicklungsverzögerung
- Tod
Schäden bei der Mutter
- Übermäßige Blutung
- Gebärmutter Verlust
- Blasen-/Darmverletzung
- Nervenschaden
- Tod
Entschädigung
- Behandlungskosten (lebenslang)
- Pflege/Rehabilitation
- Einkommensverlust des Kindes (im Erwachsenenalter)
- Geldliche Entschädigung der Eltern
- Fehlende Unterstützung im Todesfall Aufenthalt
Beweis
- Geburtsakte (NST-Aufzeichnungen, Geburtsurkunde)
- Bericht des Forensic Medicine Institute
- Experte für Gynäkologie/Perinatologie
- Zeugenaussagen (Ehefrau, Krankenschwester)
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass der „Zeitpunkt der Entscheidung über einen Kaiserschnitt“ bei Geburtsfehlern von entscheidender Bedeutung ist und dass, wenn nachgewiesen wird, dass der Arzt eine frühere Entscheidung hätte treffen sollen, eine Schadensersatzpflicht entsteht.
Anwalt für Gesundheitsrecht/Behandlungsfehler wird empfohlen.