Der Apotheker ist verpflichtet, das Rezept korrekt zu lesen, Arzneimittelinformationen bereitzustellen und vor Wechselwirkungen zu warnen. Fehler = Kunstfehler.
Pflichten des Apothekers
- Das Rezept richtig lesen und das richtige Arzneimittel verabreichen
- Den Patienten über Dosis und Nebenwirkungen informieren
- Warnung vor Arzneimittelwechselwirkungen
- Arzneimittel nicht verkaufen, die nicht ohne Rezept verkauft werden können
- Lagerbedingungen einhalten
Häufige Fehler
- Falsch Medizin. Verabreichung (ähnlicher Name)
- Falsche Dosis (mg-Verwirrung)
- Unterlassene Warnung vor Wechselwirkungen
- Unterbrechung der Kühlkette
- Verkauf defekter Arzneimittel
Haftungsarten
- Vertrag (Apotheke-Patient)
- Delikt (TBK Art. 49)
- Strafrecht (TCK) m.85, m.89 - Fahrlässigkeit)
- Berufshaftpflichtversicherung (Apothekenrecht)
Berufshaftpflichtversicherung
- Obligatorisch für Apotheker
- Die Versicherung deckt Schadensersatz aus Fehlern ab
- Das Recht des Patienten, die Versicherung direkt zu verklagen (ähnlich der KTK)
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass der Apotheker eine „Pflicht zur professionellen Sorgfalt“ hat und dass er sich der Verantwortung nicht entziehen kann, indem er dem Arzt sagt: „Ich frage nach dem Rezept.“ Empfehlungen
- Überprüfen Sie die Packung/das Etikett, wenn Sie Medikamente einnehmen
- Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, notieren Sie diese sofort
- Bewahren Sie das Rezept und die Rechnung auf
Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler wird empfohlen.