In-vitro-Fertilisation (IVF)-Behandlungen sind sowohl medizinisch als auch rechtlich komplexe Prozesse.
Rechtlicher Rahmen
- Gesetz über Gesundheitsdienste Nr. 3359
- Verordnung über assistierte Reproduktionsbehandlungspraktiken und ART-Zentren
- Wird in vom Gesundheitsministerium lizenzierten Zentren angewendet
Bedingungen
- Legale Ehe (Ehepartner) zwischen)
- Altersgrenze für Ehepartner und Frau (in der Regel 23-39)
- Medizinische Indikation (Unfruchtbarkeit)
- Behandlungsgenehmigungen
Einfrieren von Embryonen
- Gesetzlich zulässig
- 5 Jahre Lagerung (kann verlängert werden)
- Schäden beim Einfrieren = Kunstfehler
Ehepartner Im Falle von Trennung
- Embryo ist „gemeinsames Recht beider Ehegatten“
- Einseitige Nutzung verboten
- Wenn es keine gemeinsame Entscheidung gibt, Vernichtungs-Option
- Oberstes Berufungsgericht noch nicht abschließende Rechtsprechung
Sperma-/Eizellenspende
- In der Türkei verboten (Ehepartner) nicht aus dem Ausland akzeptiert)
- Wenn es im Ausland durchgeführt wird: Problem mit der Registrierung des Kindes
Leihmutterschaft
- Es ist in der Türkei verboten
- Bürger, die es im Ausland tun: Das Kind ist türkischer Staatsbürger, aber Sorgerechtsproblem
Fehler im REP-Zentrum
- Falscher Embryotransfer
- Hygiene Verstoß
- Beimischung (DNA-Test-Gegnerpartei)
- Embryonenschaden
Oberster Berufungsgericht HGK
HGK akzeptiert, dass PCT-Zentren eine „hohe Sorgfaltspflicht“ haben und dass bei schwerwiegenden Fehlern wie Embryonenvermischung hohe immaterielle Schäden zugesprochen werden.
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