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Fehler und Entschädigung bei plastischer Chirurgie

25 Nisan 2026 Gesundheitsrecht und Kunstfehler 1 dk okuma 38 görüntülenme

Ästhetische Operationen haben im Gegensatz zu anderen medizinischen Eingriffen die Merkmale eines „Werkvertrages“ (TBK Art. 470 ff.). Der Arzt garantiert das Ergebnis.

Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Der Arzt muss das erwartete Ergebnis sicherstellen
  • Nur „vorschriftsmäßig“ reicht nicht aus, das Ergebnis muss auch gut sein
  • Wenn die Arbeit mangelhaft ist (schlechtes Ergebnis), entstehen optionale Rechte

Optionale Rechte (TBK Art. 475)

  • Rücktritt vom Vertrag + Rückerstattung
  • Preisnachlass
  • Kostenlose Reparatur (Revision)
  • Entschädigung

Typische ästhetische Fehler

  • Asymmetrie nach Nasenoperation
  • Brustimplantatleckage
  • Fettabsaugungsnarbe
  • Botox-Komplikation
  • Haartransplantation Nichterfüllung

Dauer

  • 5 Jahre nach Erhalt der Arbeit (TBK Art. 478)
  • Betrug/schweres Verschulden: 20 Jahre

Oberster Gerichtshof 15. HD und 13. HD

15. HD akzeptiert, dass es sich bei plastischen Operationen um „Arbeitsverträge“ handelt, dass der Arzt die „Ergebnisverantwortung“ trägt und dass die Einrede „Jede Operation birgt Risiken“ bei dieser Vertragsart ungültig ist.

Beleuchtung ist wichtiger

Da plastische Operationen nicht verpflichtend sind, sollte die Beleuchtung viel umfassender gestaltet werden. Vorher/Nachher-Fotos, Simulationen sollten gezeigt werden.

Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler wird empfohlen.

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