CMK Artikel 206/2-a und Artikel 217/2 regeln, dass rechtswidrig erlangte Beweise nicht in einem Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen. Dieser Grundsatz wird als „Beweisverbot“ bezeichnet und ist eine der grundlegenden Garantien für das Recht auf ein faires Verfahren.
Rechtsgrundlage
- Artikel 38/6 der Verfassung: „Illegal erlangte Erkenntnisse können nicht als Beweismittel akzeptiert werden.“
- CMK-Artikel 206/2-a: „Wenn die Beweise illegal erlangt wurden, werden sie zurückgewiesen.“
- CMK-Artikel 217/2: „Das angeklagte Verbrechen kann nur mit allen Arten von Beweisen nachgewiesen werden, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz erlangt wurden.“
- EMRK Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren.
Arten illegaler Beweise
- Abfangen ohne richterliche Entscheidung (Verstoß gegen CMK Artikel 135).
- Unautorisierte Suche (Verstoß gegen CMK Art. 116-119).
- Der Richter ist bezüglich der Wohnungssuche unentschlossen.
- Die Aussage, die ohne einen Verteidiger abgegeben wurde (in der Pflichtverteidigung).
- Eine unter Folter/Zwang gemachte Aussage.
- Strafrechtliche Beweise, die „zufällig“ beschafft, aber nicht katalogisiert wurden.
- Beweise aus abgelaufener einstweiliger Verfügung.
„Frucht des giftigen Baumes“ – abgeleitete Beweise
- Der aus illegalen Beweisen gewonnene „Sekundärbeweis“ ist umstritten.
- Die Doktrin der „unabhängigen Quelle“: Beweise können verwendet werden, wenn sie auf andere Weise gefunden werden können.
- Die Doktrin der „unvermeidlichen Entdeckung“: kann angewendet werden, wenn Beweise ohnehin entdeckt worden wären
- Die türkische Justiz wendet diese Doktrinen schrittweise an.
CGK und Kammern des Obersten Gerichtshofs – etablierter Ansatz
CGK und die Kammern wägen bei der Beurteilung „illegaler Beweismittel“ die Schwere des Widerspruchs, Treu und Glauben und das Interesse am Schutz der Rechtsordnung ab. Absolutes Verbot schwerwiegender Verfahrensverstöße (z. B. Aussage unter Folter); Bei kleineren Strukturproblemen ist eine flexible Auswertung möglich.
„Gründe für die Einhaltung des Gesetzes“
- Entscheidung der zuständigen Behörde (Richter, Anordnung des Staatsanwalts).
- Ausdrückliche Genehmigung des Gesetzes (CMK-Katalog).
- In flagrante delicto.
- Einwilligung (mit persönlichen Mitteln).
- Notfall (Verzögerung ist schädlich).
Untersuchung aus der Sicht des Angeklagten und seines Verteidigers
Folgen der Entscheidung
- Beweise werden aus der Datei entfernt.
- Die auf diesen Beweisen basierende Verurteilung wird aufgehoben.
- Nur mit anderen Beweisen kann die Verurteilung Bestand haben.
- Es kann ein Anspruch auf Schadensersatz (CMK Artikel 141) entstehen.
EGMR-Standard
Der EGMR beurteilt die „Integrität des Prozesses“ der Verurteilung auf der Grundlage rechtswidriger Beweise; Sind die Beweise die wesentliche Grundlage für eine Verurteilung, entscheidet es über einen Verstoß; wenn andere Beweismittel vorherrschen, wertet es diese flexibler aus (Schenk gegen die Schweiz, Allan gegen England).
Praktische Tipps
Das Beweisverbot ist ein wirksames Instrument, das die Ausgewogenheit von Strafverfahren verändern kann. Erfahrener Strafverteidiger ist ein Muss.