Die Rechte des Passagiers, der im Flugzeug oder Zug ein gesundheitliches Problem hat, und die Verantwortung des Betreibers sind von entscheidender Bedeutung.
Pflichten des Betreibers
- Erste-Hilfe-Kasten
- Automatischer Defibrillator (in großen Flugzeugen)
- Ausgebildeter Flugbegleiter
- Arztruf (in der Kabine)
- Notlandung am nächstgelegenen Flughafen
Notlandungskosten
- Der Betreiber trägt die Kosten direkt (im Falle eines gesundheitlichen Notfalls)
- Vorausgesetzt, der Passagier ist nicht „bedürftig“
- Die Familie des Passagiers kann eine Versicherung beantragen
Haftungssituationen
- Mangelnde Erste Hilfe
- Defibrillator ist defekt
- Verzögerung bei der Notlandung Entscheidung
- Unterlassener Anruf des Arztes
- Fehlen eines kompetenten Flugbegleiters
Rechte des Passagiers
- Behandlungskosten
- Krankenhausüberweisung
- Benachrichtigung der Familie
- Entschädigung (vom Betreiber)
- Versicherungsentschädigung (Reiseversicherung)
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass Fluggesellschaften „professionelle Fluggesellschaften“ sind, dass sie besonders auf die Gesundheit des Passagiers achten sollten und dass im Falle von Fahrlässigkeit eine Schadensersatzpflicht entsteht.
Praktische Ratschläge
- Informieren Sie das Kabinenpersonal vor dem Flug über Ihren Gesundheitszustand
- Führen Sie einen Bericht mit, wenn eine chronische Krankheit vorliegt
- Nehmen Sie Medikamente in der Kabine (nicht in der Kabine) mit Koffer)
- Reiseversicherung wird
Anwalt für Gesundheits-/Flugrecht empfohlen.