TMK Artikel 202 ff.: Ehegatten können mit einer Güterstandsvereinbarung einen vom gesetzlichen Güterstand abweichenden Güterstand wählen.
Arten des Güterstandes
- Beteiligung am erworbenen Vermögen: Gesetzlich (Standard)
- Güterteilung: Jeder Ehegatte hat sein eigenes Vermögen
- Gemeinschaft Eigentum: Alle Eigentum. gemeinsam
- Geteilte Gütertrennung: Gemischt
Vertragsform
- Schriftlich + notarielle Genehmigung
- Vor oder nach der Eheschließung
- Benachrichtigung an den offiziellen Ehebeamten
Ehevereinbarung (Prenup)
- In Europa/USA üblich
- Kann als Güterstandsvereinbarung getroffen werden Türkiye
- Kann auch die Bedingungen einer Scheidung regeln (begrenzt)
Vorteil der Gütertrennung
- Keine komplexe Liquidation während der Scheidung
- Jeder Ehegatte hat sein eigenes Vermögen
- Schulden sind auch getrennt
- Geeignet für Investitionen/Geschäfte
Gemeinschaftliches Vermögensrisiko
- Das Vermögen des anderen Ehegatten kann für die Schulden gepfändet werden eines Ehegatten
- In der Praxis wird dies weniger bevorzugt
Oberster Gerichtshof 8. HD
8. HD geht davon aus, dass Eigentumsrechtsverträge „klar und eindeutig“ sein sollten und dass im Falle von Unsicherheiten die Rechtsordnung angewendet wird.
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