Organtransplantationsgesetz Nr. 2238: Reguliert Organspendeprozesse und ethische Regeln.
Arten der Spende
- Von lebenden Spendern: Verwandte oder Nichtverwandte (Vorstandsgenehmigung)
- Von Leichen: Von Personen, deren Hirntod festgestellt wurde
Erkennung von Gehirn Tod
- Arztbericht von zwei verschiedenen Experten
- EEG, Hirnstammtests
- Offizielles Dokument (Gesundheitsministerium)
Spendebedingungen (Lebendspender)
- Über 18 Jahre alt
- Psychische Gesundheit
- Schriftliche Zustimmung in Anwesenheit eines Notars
- Nr Honorar/Vergütung
- Ethikkommission für Nicht-VerwandteGenehmigung
Kommerzielles Verbot (TCK Artikel 91)
- Organhandel ist ein Verbrechen (1-3 Jahre Gefängnis)
- Der Mediator wird ebenfalls bestraft
- Auch wenn eine Transplantation im Ausland erfolgt
Entschädigung (Für die Spender)
- Schaden durch Spende (Gesundheitsproblem)
- Haftung im Krankenhaus (Operationsfehler)
- Kosten für Arzneimittelbehandlung
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass der Arzt und das Krankenhaus bei Organtransplantationen eine besondere Sorgfaltspflicht haben und dass eine über die normalen chirurgischen Standards hinausgehende Pflege angestrebt wird.
Spendenstornierung
- Jederzeit vor der Operation stornierbar
- Eine Stornierung ist danach nicht mehr möglich (das Organ wurde gespendet)
Ein Anwalt für Gesundheitsrecht wird empfohlen.