Private Krankenversicherungen können die Behandlungszahlung aus verschiedenen Gründen verweigern. Einspruchsmöglichkeiten sind offen.
Häufige Ablehnungsgründe
- Vorerkrankung
- Unzureichende Erklärung (Eintrittsfragebogen)
- Wartefrist nicht abgelaufen
- Ästhetische Behandlung
- Geburt (nicht durch die Police abgedeckt)
- Grenzwertüberschreitung
„Vorbestehend“ Diskussion
- Der Versicherer muss nachweisen, dass die Krankheit schon vorher begonnen hat
- Eine bloße Diagnose nach der Versicherung reicht nicht aus
- Spuren werden in der Anamnese gesucht
Einspruchsmöglichkeiten
- Schriftlicher Einspruch beim Versicherer + zusätzliches ärztliches Gutachten
- Versicherungsschiedskommission
- Verbraucherschlichtungskommission/Gericht
- Handel des Ersten Instanzgericht
Versicherungs-Schiedsverfahrensvorteil
- Schnell (4-6 Monate)
- Geringe Gebühr
- Keine Kosten unter 5.000 TL
- Entscheidung ist endgültig unter 250.000 TL
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass der private Krankenversicherer die Behauptung einer „Vorerkrankung“ mit konkreten medizinischen Beweisen nachweisen muss und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.
Praktische Empfehlungen
- Melden Sie alle Krankheiten vor Abschluss der Police (oder den Grund für die Kündigung)
- Rufen Sie die Versicherung an und holen Sie vor der Behandlung eine Vorabgenehmigung ein.
- Behalten Sie alle Berichte/Rechnungen
- Schnelle Benachrichtigung im Notfall
Anwalt für Gesundheits-/Versicherungsrecht empfohlen.