Zwangsbehandlung (Auferlegung) in der Psychiatrie unterliegt strengen Regeln, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.
Arten der Internierung
- Freiwillig: Schriftliche Einwilligung des Patienten
- Sofortige Gewalt: Gefahr der Selbst-/Fremdschädigung (24-48 Stunden)
- Durch Gerichtsbeschluss: Vorübergehend Anzahlung
Eilige Aufnahme
- Durch ärztliche Entscheidung
- Vorübergehend für 24–48 Stunden
- Dann ist eine Überweisung an das Gericht erforderlich
- Entlassung, wenn keine gerichtliche Genehmigung vorliegt
Durch Gerichtsentscheidung
- Zivilgerichtshof
- Der Patient wird angehört (wenn möglich)
- Gutachten (Psychiater)
- Dauerhafte Entscheidung (3-6 Monate)
- Neubewertung am Ende des Zeitraums
Rechte des Patienten
- Anwaltsbesuch
- Information der Angehörigen
- Kommunikation
- Erläuterung des Behandlungsprotokolls
- Einspruch gegen die Entscheidung
Beschwerde Fälle
- Ungerechtfertigte Einweisung
- Anzahlung für Familienleistungen (Warenschmuggel usw.)
- Verstoß gegen das Behandlungsprotokoll
- Überschreitung der Verjährungsfristen
Oberster Gerichtshof 4. HD und Verfassungsgericht
AYM stellt fest, dass erzwungene Krankenhausaufenthalte in der Psychiatrie Artikel 19 der Verfassung einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen, streng gerichtliche Kontrolle. Sie akzeptiert, dass dies notwendig ist und dass Opfer materielle und moralische Entschädigung verlangen können.
Anwalt für Gesundheit und Menschenrechte empfohlen.