Gutachten sind wichtige Beweise in der Akte über ärztliche Kunstfehler. Beteiligt sind das Rechtsmedizinische Institut (ATK) und universitäre medizinische Fakultäten.
Sachverständigenarten
- ATK 3. Spezialisierungsgremium: Hauptbehörde für Kunstfehlerakten
- Universitätsmedizinische Fakultäten: Fachgebiet (Urologie, Orthopädie etc.)
- Spezialsachverständige: Gericht Liste
Berichtsprozess
- Gerichtlicher Antrag
- Patientenakte wird weitergeleitet
- Expertenprüfung (in der Regel 2-6 Monate)
- Der Bericht wird dem Gericht vorgelegt
- Benachrichtigung der Parteien
- Einspruchsrecht
Gründe für den Einspruch gegen den Bericht
- Fehlen Prüfung
- Voreingenommener Ansatz
- Widersprüchliche Ergebnisse
- Neue Entwicklungen
- Mangel an Sachverständigen
Zusätzlicher Bericht / erneuter Sachverständiger
- Einwände werden bewertet
- Das Gericht kann einen zusätzlichen Bericht anfordern
- Neue Sachverständige können ernannt werden (Panel)
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD geht davon aus, dass medizinische Expertenberichte detailliert, begründet und auf gegensätzliche Ansichten eingehen sein sollten und dass bei widersprüchlichen Berichten ein Experte des übergeordneten Rates konsultiert werden sollte.
Praktische Empfehlungen
- Alle medizinischen Dokumente zur Akte hinzufügen
- Die relevante Literatur dem Gericht vorlegen
- Einen Gegenexpertenbericht (privat) einholen Experte)
- Technische Beratung durch einen Anwalt, eine zusätzliche Petition schreiben
Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler empfohlen.