Das während der Ehe erworbene Haus gehört zur Kategorie des erworbenen Eigentums (Art. 219 TMK).
Erworbenes Eigentum
- Während der Ehe erworbenes Haus, erworbenes Eigentum
- Gleicher Anteil bei der Scheidung (halb und halb)
- Kauf ohne Wissen des Ehegatten: auch erworbenes Eigentum
Persönliches Eigentum Ausnahmen
- Vor der Heirat. erhalten
- Geerbt
- Aus einer Schenkung
- Mit moralischer Entschädigung erhalten
Gemischte Situationen
- Darlehen wurde vor der Ehe aufgenommen
- Während der Ehe gezahlt
- Gemischte Veranlagung (persönlicher + erworbener Beitrag)
Liquidation
- Haus wird verkauft oder einem Ehegatten zugewiesen
- Anderer halber Preis für den Ehegatten
- Expertengutachten
Oberster Gerichtshof 8. HD
8. HD akzeptiert, dass das während der Ehe erworbene Haus mit der „erworbenen Eigentumsvermutung“ bewertet wird und dass der persönliche Eigentumsanspruch nachgewiesen werden muss.
Anwalt für Familien- und Immobilienrecht wird empfohlen.