TMK-Artikel 747: „Der Eigentümer, der keinen ausreichenden Zugang von seinem Grundstück zur allgemeinen Straße hat, kann bei seinen Nachbarn beantragen, ihm das Recht zum Durchgang zum vollen Preis zu gewähren.“
Bedingungen
- Das Grundstück hat keinen Zugang zur Straße
- Der beantragte Durchgang muss die am wenigsten schädliche Alternative sein
- Der volle Preis muss bezahlt werden. Zahlung
Durchfahrtsgebühr
Sie wird von einem Sachverständigen unter Berücksichtigung des durch die Durchfahrt verursachten Schadens berechnet. Es wird eine einmalige Entschädigung gezahlt.
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD akzeptiert, dass es eine Bedingung der „objektiven Notwendigkeit“ für das Wegerecht anstrebt und dass es keine Alternative zum Zugang zum Grundstück geben sollte. empfohlen.