TCK-Artikel 133: „Jede Person, die nichtöffentliche Gespräche zwischen Personen ohne Zustimmung einer der Parteien mit einem Gerät abhört oder sie mit einem Tonaufzeichnungsgerät aufzeichnet, wird mit 2-5 Jahren Haft bestraft.“
Ausnahme: Am Gespräch beteiligte Person
Wenn die Person, die das Gespräch aufzeichnet, die am Gespräch beteiligte Partei ist, liegt keine Straftat vor. Allerdings kann diese Aufzeichnung je nach den Umständen als Beweismittel verwendet werden oder auch nicht.
Ansatz des Obersten Gerichtshofs HGK
Damit die vom Obersten Gerichtshof HGK erstellte Sprachaufzeichnung als Beweismittel gilt, ist es erforderlich, dass die vom Obersten Gerichtshof erstellte Sprachaufzeichnung den Charakter einer legitimen Verteidigung hat, dass kein Gegenbeweis möglich ist und dass der Rekorder sich keinen unfairen Vorteil verschafft.
Das Verfassungsgericht Vorgehensweise
Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass die geheime Aufzeichnung das Privatleben betrifft. Es stellt fest, dass sie in den Bereich der Vertraulichkeit fällt, aber in Fällen, in denen es zum Schutz von Rechten erforderlich ist, als legitime Verteidigung angesehen werden kann.
In welchen Fällen wird sie akzeptiert?
- Erpressungsaufzeichnungen (vom Opfer aufgenommen)
- Beweise für Mobbing/sexuelle Belästigung bei Arbeit
- Bedrohungsaufzeichnungen
In welchen Fällen wird es abgelehnt?
- Bedrohungsaufzeichnungen von Gesprächen Dritter
- Aufzeichnungen aus reiner Neugier oder Rache
- Die auf illegale Weise erlangten
Die Unterstützung eines Anwalts für Straf- und Beweisrecht wird empfohlen.