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Fall Izale-i Şuyu (Auflösung der Partnerschaft): Teilen zwischen Interessengruppen

15 Mart 2026 Immobilienrecht 3 dk okuma 50 görüntülenme

Die İzale-i Shuyu-Klage (Auflösung einer Partnerschaft) ist eine Klage, die von einem der Anteilseigner einer gemeinsam oder gemeinschaftlich besessenen Immobilie eingereicht wird und die Beendigung der Partnerschaft durch Aufteilung oder Verkauf

fordert

Rechtsgrundlage

  • TMK Artikel 698: Soweit keine Verpflichtung zur Fortführung des Miteigentums aufgrund eines Rechtsgeschäfts besteht oder weil das Miteigentum einem dauerhaften Zweck gewidmet ist, kann jeder der Beteiligten die Miteigentumsteilung verlangen.
  • TMK Artikel 699: Die Aufteilung erfolgt durch Aufteilung der Waren so wie sie sind oder durch deren Verkauf durch Verhandlungen oder Auktionen und Aufteilung des Preises.

Beteiligte am Fall

  • Kläger: Jeder der Beteiligten (allein berechtigt)
  • Beklagter: Alle anderen Beteiligten (obligatorische Begleitung)

Genau Taksim oder Verkauf?

Genau die Partitionsbedingungen

  • Die Immobilie muss räumlich teilbar sein (Feld, Garten etc.)
  • Der wirtschaftliche Wert verringert sich durch die Teilung nicht wesentlich
  • Möglichkeit der Parzellierung gemäß der Bebauungsgesetzgebung
  • Im Allgemeinen können Gebäude mit unabhängigen Abschnitten (Wohnungen) nicht genau durch Trennwände unterteilt werden.

Durch Verkäufe teilen

Wenn eine genaue Aufteilung nicht möglich ist, entscheidet der Richter über den Verkauf per Auktion. Der Verkauf erfolgt durch das Vollstreckungsamt gemäß den Bestimmungen von EBL Artikel 121. Der Verkaufspreis wird anteilig an die Anteilseigner verteilt.

Rechtsprechung der 14. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs

Die 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts betonte, dass bei Auflösung einer Partnerschaft ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich sei und dass über den Verkauf der Immobilie nicht entschieden werden könne, wenn eine genaue Aufteilung möglich sei. Der Sachverständige muss den Bebauungsstatus der Immobilie, ihren Wert, die Möglichkeit einer Teilung und die Höhe des Wertverlusts bei gleicher Teilung angeben. Im 14. HD heißt es wiederum, dass, wenn einer der Beteiligten einen Kauf verlangt, dieser Antrag dahingehend beurteilt werden kann, dass er nicht im Widerspruch zu den Interessen anderer Beteiligten steht, andernfalls sollte eine Auktion durchgeführt werden.

Vorkaufsrecht (TMK Art. 732-735)

Wenn ein Stakeholder im Shared Ownership seinen Anteil an einen Dritten verkauft, können andere Stakeholder diesen Anteil mit dem Verkaufspreis erwerben, indem sie das Vorkaufsrecht innerhalb von 3 Monaten (ab dem Kauf) und 2 Jahren (ab dem Verkauf) nutzen.

Gerichtsstand und zuständiges Gericht

  • Beamter: Ziviler Friedensgerichtshof (HMK Art. 4/1-b)
  • Behörde: Das Gericht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet (HMK-Artikel 12)

Grob verarbeiten

  • Eröffnung des Falls und Benachrichtigung aller Beteiligten
  • Expertenentdeckung und -bericht
  • Genau Teilungs-/Verkaufsentscheidung
  • Wenn es sich um eine Verkaufsentscheidung handelt, ist die Entscheidung endgültig
  • Versteigerung durch Vollstreckungsamt
  • Kostenteilung
  • Ausschlussfälle sind Verfahren, die technische Gutachten und einen langen Zeitraum erfordern; Es wird empfohlen, dass Sie sich Unterstützung durch einen Immobilienanwalt

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