Bei der Vermietung von Wohnungen und überdachten Arbeitsplätzen ist eine Räumungsklage eine Klage, die eingereicht wird, um den Mieter aus der Immobilie zu verweisen. Es unterliegt den Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts (TBK) Nr. 6098, Artikel 350-356.
Gründe für die Evakuierung
1. Anforderung (TBK Artikel 350)
Benötigt der Vermieter eine Wohnung/einen Arbeitsplatz für sich selbst, seinen/ihren Ehegatten, seine/ihre Nachkommen, Vorgesetzten oder Angehörigen, kann eine Räumungsklage eingereicht werden. Am Ende der Laufzeit bei befristeten Verträgen und gemäß den Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen.
2. Wiederaufbau oder wesentliche Reparatur (TBK Artikel 350/2)
Wenn die Immobilie zu Umbau- oder Zoneneinteilungszwecken erheblich repariert, erweitert oder verändert werden muss und eine Nutzung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, wird eine Räumung beantragt.
3. Anforderung an einen neuen Eigentümer (TBK-Artikel 351)
Die Person, die die Immobilie später aus Not für sich selbst oder ihre Angehörigen erwirbt, kann den Mieter innerhalb eines Monats nach dem Erwerbsdatum schriftlich über die Situation informieren und nach sechs Monaten eine Räumungsklage einreichen
4. Zwei berechtigte Abmahnungen des Mieters (TBK-Artikel 352/2)
Wenn der Mieter innerhalb eines Mietjahres zwei berechtigte Abmahnungen verursacht hat, kann der Vermieter innerhalb eines Monats nach Ende des Mietjahres eine Räumungsklage einreichen. „Berechtigte Abmahnung“ ist eine Abmahnung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Mietschuld.
5. Der Mieter besitzt ein Haus im selben Bezirk (TBK Artikel 352/3)
Verfügt der Mieter oder sein Ehegatte über ein bewohnbares Haus innerhalb der Gemeindegrenzen desselben Kreises oder derselben Stadt und war dem Vermieter dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, kann er/sie innerhalb eines Monats nach Vertragsende eine Räumungsklage einreichen.
6. Schriftliche Freigabeverpflichtung (TBK-Artikel 352/1)
Wenn der Mieter eine schriftliche Verpflichtung zur Räumung des Mietobjekts unterzeichnet, diese aber nicht fristgerecht geräumt hat, kann der Vermieter innerhalb eines Monats eine Räumungsklage oder ein Vollstreckungsverfahren einleiten.
Warnschreiben und Fristen
Bevor aus Notwendigkeit oder aus anderen Gründen Klagen erhoben werden, ist eine notarielle Anmeldung zwingend erforderlich. Andernfalls wird der Fall abgelehnt.
Wichtige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs 6. und 12. HD
Vergleich der Evakuierungsprozesse
- Durchsetzungsverfahren (EBL-Artikel 269): Es erfolgt schnell auf der Grundlage der schriftlichen Verpflichtung zur Freilassung.
- Räumungsfall: Der Fall wird beim Zivilgericht des Friedens eingereicht und kann zwischen 6 Monaten und 2 Jahren dauern.
- Vollstreckungsverfahren (EBL Artikel 272): Mit Beispiel 13 wegen Nichtzahlung der Mietschuld.
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Beamter: Zivilfriedensgericht (HMK Art. 4/1-a)
- Behörde:Das Gericht, bei dem sich die Immobilie befindet
Evakuierungsprozesse reagieren sehr empfindlich auf Verfahrensfehler; Es wird empfohlen, den Prozess mit einem Anwalt mit Erfahrung im Immobilienrecht abzuwickeln.