Berufskrankheit ist die Krankheit, die beim Arbeitnehmer je nach Art der Arbeit auftritt (5510 SK Artikel 14).
Aufgeführte Berufskrankheiten
- Lungenkrebs (Asbestose)
- Hörverlust (Lärm)
- Hauterkrankung (chemisch)
- Bewegungsapparat (ergonomisch)
- Psychische Gesundheit (Mobbing, Stress)
SGK-Akzeptanz
- Bericht des SGK-Gesundheitsausschusses
- Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz und Krankheit
- Gutachten
SGK-Leistungen
- Medizinische Behandlung
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Einkommen ; Behinderung)
- Kosten für Pflegepersonal
- Behandlungskosten
Oberster Gerichtshof 21. HD
21. HD akzeptiert, dass in den Berufskrankheitsakten eine „objektive Haftung“ gegen den Arbeitgeber wirkt und dass einige Schäden auch dann gedeckt werden müssen, wenn kein Verschulden vorliegt.
Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.