TMK Artikel 505: Der Erblasser darf den Anteil der Erben, die Reservierungsanteile haben, nicht durch Ersparnisse überschreiten.
Behaltene Anteilseigner
- Kinder (1/2 reserviert)
- Ehepartner (1/4 reserviert)
- Eltern (1/4) reserviert)
Verteidigung Rechtssache
- Verfügungen, die über den Pflichtteil hinausgehen
- Zivilgericht erster Instanz
- 1 Jahr ab dem Tod des Erblassers, in jedem Fall 10 Jahre
Verfügungsarten
- Verfügungen von Todes wegen (Testament)
- Spenden zwischen Kameraden
- Äußerst niedriger Preis Verkäufe
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD geht davon aus, dass im Falle einer Kritik der über den Pflichtanteil hinausgehende Betrag berechnet und eine sorgfältige Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden sollte.
Die Einschaltung eines Anwalts für Erbrecht und Immobilienrecht wird empfohlen.