KMK-Artikel 28: Der Grundstücks-/Wohnungsverwaltungsplan ist die „Grundstücksverfassung. Für Änderungen ist eine 4/5-Mehrheit erforderlich.
Änderungsfragen
- Fällige Berechnungsmethode
- Gemeinschaftsflächennutzung
- Struktur des Leitungsgremiums
- Änderung der Natur unabhängiger Abschnitte
- Ortsregeln (Pool, Parkplatz)
Prozess
- Zum Angebot des Wohnungseigentümervorstands
- Treffen und Abstimmung
- 4/5-Mehrheit muss gewährleistet sein (Anzahl und Grundstücksanteil)
- Eintragung ins Grundbuch
- Mitteilung an die betroffenen Parteien
Einspruch gegen die Entscheidung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen eine Aufhebungsklage beim Zivilfriedensgericht eingereicht werden.
Oberster Gerichtshof 18. HD
18. HD akzeptiert, dass im Falle einer Änderung des Managementplans alle Aktionäre informiert werden müssen und ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, an der Versammlung teilzunehmen, andernfalls kann die Entscheidung annulliert werden.
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