Der Rückbau der tragenden Wand bei Innensanierungen stellt eine erhebliche Gefahr dar und bedarf der Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Genehmigungsbedingungen
- Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Statisches Gutachten
- Gemeindebauaufsichtliche Genehmigung
Abbau ohne Genehmigung
- Die Gemeinde trifft Vorkehrungen. (Anhalten, Versiegeln)
- Verwaltungsstrafe
- Strafrechtliche Haftung (TCK Art. 184 Zonenverschmutzung)
- Nachträgliche Entschädigung (Nachbarnschaden)
Nachbarnrechte
- Gebäudesicherheitsbeschwerde
- Anhalten durch Gericht
- Rückerstattung Anspruch
- Entschädigung
Oberster Gerichtshof 18. HD und 4. HD
18. HD akzeptiert, dass im Falle einer unbefugten Demontage tragender Wände eine Entscheidung über die „sofortige Wiederherstellung“ getroffen wird und eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Nachbarn entsteht.
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