Urkundentransaktionen, die durch Fälschung oder Betrug vorgenommen wurden, können durch eine Annullierungsklage rückgängig gemacht werden.
Gründe für die Stornierung
- Gefälschte Unterschrift
- Gefälschte Vollmacht
- Zwangsunterschrift
- Betrug
- Fehler
- Inkompetenz
Prozess
- Erste Instanz Klage vor einem Zivilgericht
- Einstweilige Verfügung (Verbot der Transaktion auf Eigentumsurkunde)
- Sachverständiger (Unterschrift, Dokument)
- Zeuge
- Entscheidung
Dauer
- Trick/Fehler: 1 Jahr vor dem Lernen
- Fälschung: auf unbestimmte Zeit (bei Unvereinbarkeit gilt die Verjährungsfrist nicht anwenden)
3. Persönlicher Schutz
- Käufer in gutem Glauben ist geschützt (TMK Artikel 1023)
- Vertrauen in das Grundbuchamt
- Fälscher zahlt Entschädigung an das Opfer
Oberster Gerichtshof 1. HD
1. HD akzeptiert, dass in Fällen der Aufhebung von Eigentumsurkunden ein „strikter Beweis“ erforderlich ist und dass bloße Behauptungen nicht ausreichen.
Immobilienanwalt wird empfohlen.