Ein Grundbuchberichtigungsfall ist eine Klage, die eingereicht wird, um wesentliche Fehler in Bezug auf Rechtschreibung, Ort, Grenze oder Personenangaben im Grundbuch zu korrigieren. Es basiert auf TMK-Artikel 1025.
In welchen Fällen erfolgt eine Korrektur?
- Falsche Schreibweise des Namens Malik
- Falsche Registrierung des Anteilsbetrags
- Standort-/Insel-/Parzellennummerfehler
- Falsches Schreiben der Grenznachbarinformationen
- Falsche Registrierung der Eigentumsart (gemeinsam/genossenschaftlich)
- Datensätze, die aus einer illegalen Registrierung resultieren
Beteiligte am Fall
- Kläger:Rechtsmäßige natürliche oder juristische Person
- Beklagter:Die Person, die im Grundbuchamt (und gegebenenfalls bei der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster) als Eigentümer oder Begünstigter aufgeführt ist.
Unterschied zwischen Korrektur- und Urkundenstornierungsfall
Korrekturmaßnahme korrigiert sachliche Fehler; Das Eigentumsverhältnis ändert sich dadurch nicht. Klage wegen Urkundenaufhebung und Registrierung ändert sich, in wessen Namen die Immobilie gehört.
Korrektur durch die Verwaltung
Bei einigen wesentlichen Fehlern (Tippfehler usw.) können Korrekturen auf administrativem Wege direkt beim Grundbuchamt vorgenommen werden. Dies kann schnell behoben werden.
Oberster Gerichtshof 1. HD-Ansatz
Zuständiges Gericht
- Beamter: Zivilgericht erster Instanz
- Behörde: Standort der Immobilie (HMK-Artikel 12 – endgültige Behörde)
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