Der Verkauf von Eigentumsurkunden mit einer Vollmacht ist üblich, aber der Betrug mit gefälschten Vollmachten stellt ein ernstes Risiko dar.
Erfordernis einer Vollmacht
- Völlig gefälscht (gefälschter Notar). Siegel)
- Annullierte Vollmacht
- Unerlaubte Nutzung
Rechte des Opfers
- Annullierungsfall der Urkunde
- Strafanzeige gegen Betrüger (TCK Art. 155, Art. 158)
- Vermögensschaden
- Haftung des Notars (unvollständige Kontrolle)
Oberster Gerichtshof 1. HD
1. HD akzeptiert, dass mit einer gefälschten Vollmacht durchgeführte Eigentumsurkundentransaktionen „absolut ungültig“ sind und dass selbst ein gutgläubiger Käufer die Immobilie zurückgeben muss.
Immobilienanwalt wird empfohlen.