Arbeitsgesetz Artikel 53: Jeder Arbeitnehmer, dessen Gesamtbeschäftigungsdauer am Arbeitsplatz mindestens 1 Jahr beträgt, hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Urlaubszeiträume (je nach Dienstalter)
- 1-5 Jahre: 14 Arbeitstage
- 5-15 Jahre: 20 Arbeitstage Tage
- 15+ Jahr: 26 Arbeitstage
- Arbeitnehmer unter 18 Jahren / über 50 Jahren: Mindestens 20 Arbeitstage
Inanspruchnahme des Urlaubs
- Wird vom Arbeitgeber festgelegt, aber die Nachfrage des Arbeitnehmers wird berücksichtigt
- Kann aufgeteilt werden (jeweils 10 Arbeitstage)
- Wochenurlaub und allgemeine Feiertage
Nicht in Anspruch genommener Urlaub
Bei Beendigung des Arbeitsvertrags wird eine Urlaubsvergütung auf der Grundlage des Bruttolohns für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage gezahlt (Art. 59 Arbeitsgesetz).
Urlaub ist nicht übertragbar
Der Jahresurlaub wird nicht in eine finanzielle Entschädigung umgewandelt, es sei denn, er wird in Anspruch genommen (solange der Vertrag fortbesteht). Sie kann nach Vertragsende beantragt werden.
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD akzeptiert, dass ein Arbeitgeber, der kein „Jahresurlaubsbuch“ führt, nicht nachweisen kann, dass der Urlaub gewährt wurde, und der Arbeitnehmer daher Urlaubsgeld für alle Jahre verlangen kann.
Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.