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Akkreditivstreitigkeiten und UCP 600

16 Mart 2026 Finanzrecht 1 dk okuma 38 görüntülenme

Akkreditiv (L/C) ist eine Bankzusage, die Zahlungssicherheit im internationalen Handel bietet. Die Anwendung erfolgt im Rahmen der ICC UCP 600-Regeln.

Parteien des Akkreditivs

  • Auftraggeber (Käufer): Eröffnung des Akkreditivs
  • Begünstigter (Verkäufer): Begünstigter des Akkreditivs
  • Ausstellende Bank: Eröffnung des Akkreditivs Akkreditiv
  • Korrespondierende Bank: Benachrichtigung/Bestätigung/Zahler

Funktionsprinzip

  1. Der Käufer eröffnet ein Akkreditiv seiner Bank
  2. Die Bank leitet es an die Bank des Verkäufers weiter
  3. Der Verkäufer versendet die Ware und legt der Bank die Dokumente vor
  4. Wenn die Dokumente geeignet sind, bezahlt die Bank sofort
  5. Die Dokumente zirkulieren zwischen Banken und werden an den Käufer geliefert.

Verantwortung der Bank

Die Bank ist für die Unterlagen verantwortlich; Nicht wegen der Qualität der Ware. Gemäß UCP 600 erfolgt die Zahlung, wenn die Dokumente „angemessen“ sind.

Streitigkeiten

  • Unangemessenheit von Dokumenten
  • Fälschung (gefälschter Frachtbrief)
  • Zeitraffer
  • Ablehnungsentscheidung der Bank

Oberster Gerichtshof 11. HD

11. HD geht davon aus, dass bei Akkreditivstreitigkeiten UCP 600 direkt angewendet wird und das türkische Obligationenrecht zweitrangig ist.

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