Eines der am häufigsten verwendeten Beweismittel bei strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sind HTS-Aufzeichnungen (Historical Traffic Statistics). HTS; Es enthält Informationen über die von einer Telefonnummer innerhalb eines bestimmten Zeitraums getätigten Anrufe, die von ihr gesendeten SMS und die Basisstation, mit der sie verbunden ist. Anhand dieser Aufzeichnungen lässt sich feststellen, wo sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufhielt oder mit wem er kommunizierte. In diesem Artikel werden die Beweiskraft von HTS und die Vorgehensweise des Obersten Gerichtshofs diskutiert.
Erinnerung: Nur zu Informationszwecken. Die zu treffende Entscheidung hängt von den Umständen des konkreten Falles und dem Ermessen des Richters ab.
Was zeigen HTS Records?
- Anrufe von/an Telefonnummer (ausgehend und eingehend)
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Meetings
- Telefonnummer eines anderen Teilnehmers
- Informationen zur Basisstation (BTS) und Zellen-ID, mit der das Telefon während des Anrufs/der SMS verbunden ist
- SMS-Sende- und Empfangsaufzeichnungen
- Mobile Datenverbindungszeiten (begrenzt)
Wichtig: HTS umfasst nicht den Inhalt der Gespräche; Es enthält nur Metadaten. Der Inhalt des Gesprächs erfordert die Erkennung der Kommunikation oder eine Abhörentscheidung (CMK-Artikel 135).
Rechtsgrundlage von HTS
Der Zugriff auf HTS-Datensätze gilt als „Erkennung von Kommunikation“ im Sinne von CMK Art. 135. Der Zugang erfordert die Entscheidung des Richters; In Fällen, in denen eine Verzögerung schädlich ist, wird eine schriftliche Anordnung des Staatsanwalts eingeholt und dem Richter innerhalb von 24 Stunden zur Genehmigung vorgelegt. Der Zugang ist nur im Hinblick auf die im Gesetz aufgeführten Katalogstraftaten möglich (CMK Art. 135/8).
HTS-Aufzeichnungen, die illegal erlangt wurden (z. B. ohne richterliche Entscheidung, außer bei einer Katalogkriminalität oder einer irregulären Anfrage), können nicht als Beweismittel verwendet werden (Verfassung Art. 38/6, CMK Art. 206/2-a, Art. 217/2).
Einschränkungen von HTS – Warum reicht es allein nicht aus?
1) Der Besitzer des Telefons und der Benutzer sind möglicherweise nicht identisch
Telefonleitungen können von Familienmitgliedern, Mitarbeitern, Angehörigen oder anderen gemeinsam genutzt werden. Der Anschlussinhaber (Teilnehmer) und die Person, die das Telefon zum Zeitpunkt der Straftat tatsächlich nutzte, müssen möglicherweise nicht immer identisch sein.
2) Die Basisstation deckt einen weiten Bereich ab
Eine Basisstation kann eine Fläche von etwa 500 Metern abdecken – 2 km in städtischen Gebieten und 5–15 km in ländlichen Gebieten. Daher weist HTS nicht darauf hin, dass sich der Angeklagte „genau am Tatort“ befand, sondern dass er „möglicherweise in einem möglichen Bereich gefesselt war“.
3) Fake-Leitung und Leitungsdiebstahl (SIM-Tausch)
In Fällen, in denen Leitungen mit den Anmeldeinformationen einer anderen Person geöffnet werden oder bei Angriffen zum Kopieren von SIM-Karten (Sim-Swap) durch Täuschung von Betreibermitarbeitern, ist sich der tatsächliche Eigentümer der Leitung möglicherweise nicht der Straftat bewusst.
4) Zeigt nur die Konversation, nicht ihren Inhalt
Die Tatsache, dass sich zwei Personen trafen, beweist nicht, dass das Treffen abgehalten wurde, um ein Verbrechen zu begehen. Dies kann aus legitimen Gründen wie Verwandtschaft, Freundschaft oder Geschäftsbeziehung geschehen sein.
Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Die Strafgeneralversammlung des Obersten Gerichtshofs und die zuständigen Strafkammern wenden bei der Bewertung von HTS-Aufzeichnungen als Beweismittel strikt die folgenden Grundsätze an:
- HTS-Aufzeichnungen allein gelten nicht als ausreichend für eine Verurteilung; Es sollte zusammen mit anderen unterstützenden Beweisen ausgewertet werden
- Es muss durch zusätzliche Beweise nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Leitung zum Tatzeitpunkt persönlich genutzt hat.
- Da das Signal der Basisstation ein weites Gebiet abdeckt, kann die bloße Anwesenheit in der Nähe des Tatorts nicht als Tatbeweis gewertet werden.
- Das bloße Führen eines Interviews stellt keinen Beweis für die Beteiligung an einer Straftat oder die Mitgliedschaft in einer Organisation dar.
- Die HTS-Analyse sollte von einem Experten durchgeführt werden. Im Falle eines Widerspruchs soll ein Widerspruchsrecht gewährt werden.
Präzedenzfallentscheidungen (Referenz)
Die folgenden Grundsätze spiegeln die gängige Praxis des Obersten Gerichtshofs wider. Auf die Entscheidungstexte kann über die Entscheidungssuche des Obersten Gerichtshofs oder über UYAP zugegriffen werden.
- Strafgeneralversammlung des Obersten Gerichtshofs – Organisationsmitgliedschaft und HTS: In der Rechtsprechung gilt, dass ein bloßes Gespräch mit bestimmten Personen nicht als ausreichend für die Mitgliedschaft in einer Organisation angesehen wird, es sei denn, dies wird durch konkrete Aktivitäten unterstützt.
- Sechste Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts – Basisstation in Diebstahls-/Plünderungsfällen: Es wurde nicht als ausreichend angesehen, dass der Angeklagte während der Tatzeit ein Signal an die Basisstation in der Nähe des Tatorts sendete; Zusätzliche Beweise wie Augenzeugen, Beschlagnahmungen und Kameraaufnahmen wurden untersucht.
- 16. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts – HTS zu Terrorismusvorwürfen: Die Häufigkeit von Treffen mit bestimmten Personen allein wurde nicht als ausreichend für den Schuldbeweis erachtet; Es wurde nach zusätzlichen Beweisen wie dem Inhalt des Treffens, der gemeinsamen Aktion und der Zeugenaussage gesucht.
- Verfassungsgerichtshof – Fairer Prozess: Der Verfassungsgerichtshof stellte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren fest, wenn Einwände der Verteidigung gegen die HTS-Analyse nicht ausreichend gewürdigt oder Widersprüche im Gutachten ignoriert wurden.
- EMRK – Achtung des Privatlebens (EMRK Art. 8): Die Erhebung von Kommunikationsmetadaten (HTS) ist ebenfalls ein Eingriff in das Privatleben im Sinne des EMRK Art. 8. 8; Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlagen, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen ist ein Grund für einen Verstoß.
Ungesetzliches HTS – Absolutes Beweisverbot
HTS-Datensätze, die in den folgenden Fällen erhalten wurden, können im Test nicht verwendet werden:
- Dinge, die ohne richterliche Entscheidung erlangt wurden (CMK-Artikel 135)
- Diejenigen, die wegen einer anderen Straftat als Katalogkriminalität angefragt wurden
- Die nach Ablauf gehaltenen Daten
- Diejenigen, die von unbefugter Autorität eingenommen wurden
Artikel 38/6 der Verfassung: „Illegal erlangte Erkenntnisse können nicht als Beweismittel akzeptiert werden.“ Der Oberste Berufungsgerichtshof und seine Kammern setzen diesen Grundsatz strikt um.
Verteidigungsstrategie
Schlussfolgerung
HTS-Aufzeichnungen sind eine wichtige Art von Begleitbeweisen in Strafverfahren, aber nach dem etablierten Ansatz des Obersten Gerichtshofs werden sie allein nicht als ausreichend für eine Verurteilung angesehen. Die gewissenhafte Meinung des Richters muss auf konkreten, soliden und unbestreitbaren Beweisen beruhen; HTS-Aufzeichnungen sollten in diesem Zusammenhang zusammen mit unterstützenden Beweisen ausgewertet werden. Da das Faktenmuster jeder Datei unterschiedlich ist, ist das Ergebnis spezifisch für die Datei.