Kreditkartenzinsen werden in Vertrags- und Verzugszinsen unterteilt. BRSA bestimmt die Obergrenze.
Vertragliche Zinsen
- Innerhalb der im Vertrag festgelegten Obergrenze von BRSA
- Über dem monatlichen Durchschnittssaldo
Verzugszinsen
- Wenn das Minimum nicht gezahlt wird
- Vertraglich + zusätzlich
- Höher
Obere Grenze Grenzwert
- BRSA legt monatlich fest
- Bei Überschreitung Auslieferungsfall
- 10 Jahre rückwirkendes Ersuchen
Oberster Gerichtshof 13. HD und 19. HD
13. HD geht davon aus, dass Kreditkartenzinsen „angemessen und gerecht“ sein sollten.
Verbraucher-/Bankanwalt wird empfohlen.