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Mindestzahlung per Kreditkarte und Vertrags-/Verzugszinsen (Gesetz Nr. 5464)

10 Nisan 2026 Finanzrecht 1 dk okuma 291 görüntülenme

Debitkarten- und Kreditkartengesetz Nr. 5464 regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für Kreditkartentransaktionen.

Mindestzahlung

  • Mindestens 20 % der Gesamtschuld
  • 1-Jahres-Grenze: 30 % für weniger als 25.000 TL, 40 % für mehr als 25.000 TL
  • (Beträge sind jährlich). aktualisiert)

Zinssätze

  • Vertragszinsen:Bis zum vom CBRT angekündigten Höchstsatz (normalerweise 3-4 % pro Monat)
  • Verzugszinsen:Zusätzliche Punkte zu Vertragszinsen
  • Verzugszinsen auf gesamte Schulden, wenn die Mindestzahlung nicht geleistet wird

Verbraucherschiedsgericht / Verbraucher Gericht

Wenn die Bank die Gebühr/Zinsen einseitig ändert oder ungerechtfertigt anfällt, kann ein Antrag beim Verbraucherschlichtungsausschuss/Gericht gestellt werden.

Oberster Gerichtshof 13. HD

13. HD akzeptiert, dass es sich bei Posten wie „Kontoführungsgebühr“ und „jährlicher Mitgliedsbeitrag“ in Kreditkartenverträgen um missbräuchliche Klauseln handeln kann und dass der Verbraucher eine Rückerstattung verlangen kann. Die geltenden Vorschriften müssen eingehalten werden.

Die Unterstützung durch einen Anwalt für Verbraucher-/Finanzrecht wird empfohlen.

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