Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche aus Straftaten Nr. 5549: Meldung verdächtiger Transaktionen.
Meldepflicht
- Banken, Versicherungen
- Vermittlungsinstitutionen
- Finanzberater, Rechtsanwälte
- Notare, Immobilienberater
- Juweliere (hoch Betrag)
Benachrichtigungslimit
- Einzeltransaktion 50.000 TL+ (normalerweise)
- Verdächtige Transaktion (unabhängig vom Betrag)
- Verdächtige Aktivität des Kunden
Benachrichtigungsprozess
- Über die MASAK-Website
- Detaillierte Transaktionsinformationen
- Benachrichtigung innerhalb von 3 Tage
- Benachrichtigung an den Kunden VERBOTEN (Vertraulichkeit)
Verstoß
- Unterlassene Benachrichtigung: hohe Verwaltungsstrafe
- Strafrechtliche Haftung
- Lizenzentzug
Oberster Gerichtshof 7. CD
7. CD akzeptiert, dass ein Verstoß gegen die MASAK-Benachrichtigung einer strengen Kontrolle unterliegt.
Anwalt für Finanzen/MASAK empfohlen.