Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 (TKHK) Artikel 27 gewährt dem Verbraucher das Recht, Zinsen für die Restlaufzeiten abzuziehen, wenn er seinen Kredit vorzeitig beendet.
Rechtsgrundlage: TKHK Artikel 27
„Der Verbraucher kann eine oder mehrere Raten bezahlen, die nicht fällig sind, oder er kann die gesamten Schulden des Verbraucherdarlehens vor dem Fälligkeitsdatum begleichen. In diesen Fällen ist der Kreditgeber verpflichtet, alle erforderlichen Zinsabzüge und Gebührenermäßigungen für die vor dem Fälligkeitsdatum gezahlten Raten vorzunehmen.“
Welche Credits sind abgedeckt?
- Kredit erforderlich
- Fahrzeugkredit
- Wohnfinanzierung (TKHK Artikel 37 – Sonderregelung für Wohnbaudarlehen)
- Überziehungskonto
- Kreditkartenschulden (begrenzt)
Rabattberechnung
Die Bank berechnet die neue Hauptschuld, indem sie die Zinsbeträge in den verbleibenden Laufzeiten nach der Methode des degressiven Saldos abzieht. Der vorzeitig gezahlte Betrag wird mit der restlichen Kapitalsumme verrechnet; Der Zinsrabatt wird automatisch angewendet.
Vorfälligkeitsentschädigung für Wohnungsbaudarlehen (TKHK Artikel 37)
Bei der Wohnungsbaufinanzierung, wenn der Zinssatz ab dem vorzeitigen Zahlungstermin festgelegt ist:
- Wenn die Restlaufzeit 36 Monate beträgt: 1 % auf den Kapitalbetrag
- Wenn die Restlaufzeit mehr als 36 Monate beträgt: 2 % auf den Kapitalbetrag
bezogen werden. Für Wohnbaudarlehen mit variablem Zinssatz kann keine Entschädigung gewährt werden.
Antrag auf Verbraucherschlichtungsstelle
Wenn die Bank einen Rabatt nicht gewährt oder diesen falsch berechnet, kann ein Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle gestellt werden.
- Verbraucherschlichtungsausschuss der Provinz:Streitigkeiten über einem bestimmten Betrag (jährlich aktualisiert)
- Bezirks-Verbraucherschlichtungsstelle:Geringerte Beträge
- Verbrauchergericht: Streitigkeiten, die über die Entscheidungsgrenze des Schiedsgerichts hinausgehen
Ansatz der 13. und 19. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs
Prozess
Häufig gestellte Fragen
Kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verhängen?
Mit Ausnahme von Wohnungsbaudarlehen (mit festem Zinssatz) gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher haben Anspruch auf den vollen Rabatt auf Verbraucher- und Kfz-Kredite.
Kann ich die Zinsen zurückerhalten, die ich in der Vergangenheit zu viel gezahlt habe?
Ja, Sie können innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist eine Rückerstattung über den Schiedsausschuss oder das Verbrauchergericht beantragen.
Verbraucherrechtliche Anträge erfordern Zeit und Rechengenauigkeit. Es wird empfohlen, dass Sie sich von einem Anwalt mit Erfahrung im Verbraucherrecht
unterstützen lassen