TBK Artikel 27: Überzinsen oder Strafklauseln können vom Richter herabgesetzt werden.
Symptome überhöhter Zinsen
- Überschreitung des gesetzlichen Zinssatzes
- Über den Marktstandards
- Zum Nachteil des Verbrauchers
- Einseitig auferlegt
Richter Diskretion
- Erkennung von Überschreitungen
- Reduziert sich auf den angemessenen Preis
- Der Rest des Vertrags ist gültig
Teilungültigkeit des Vertrags
- Nur der äußerste Teil ist ungültig
- Der Vertrag bleibt bestehen
- Es gelten die gesetzlichen Zinsen
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD geht davon aus, dass bei der Ermittlung überhöhter Zinsen „Marktbedingungen + Rechtegleichgewicht“ bewertet werden sollten.
Schuldenanwalt wird empfohlen.