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Check-Bill-Policy (Wechsel) Vollstreckungsverfahren (EBL Art. 167-176)

9 Nisan 2026 Handelsrecht 2 dk okuma 30 görüntülenme

Wechsel (Schecks, Wechsel, Policen) sind gängige Zahlungsinstrumente im Geschäftsleben und unterliegen dem in EBL Art. 167-176 geregelten besonderen Vollstreckungsverfahren.

Wechselspezifische Verfahren (Beispiel 10)

Der Gläubiger leitet das Verfahren ein, indem er beim Vollstreckungsamt den Originalwechsel vorlegt. Im Zahlungsauftrag, der dem Schuldner mitgeteilt wird:

  • Zahlung innerhalb von 10 Tagen oder
  • Das Widerspruchsrecht wird innerhalb von 5 Tagen geltend gemacht

Einspruchsarten des Schuldners

1. Einspruch gegen den Schuldschein selbst

  • Signaturverweigerung
  • Jemand aus Versehen, Betrug oder Ekel unterschreiben lassen
  • Kostenlos
  • Grundlegende Fehler im Schuldschein

Diese Einsprüche sind innerhalb von 5 Tagen beim Vollstreckungsgericht einzureichen.

2. Einspruch gegen Schulden

  • Bezahlt
  • Verjährungsfrist abgelaufen
  • Hat das Recht zum Umtausch

Verweigerung der Unterschrift (EBL Art. 170/A)

Wenn der Schuldner behauptet, dass die Unterschrift auf dem Schuldschein nicht von ihm stammt:

  • Das Vollstreckungsgericht führt eine Sachverständigenprüfung durch
  • Wenn die Unterschrift dem Schuldner gehört: Die Verfolgung wird rechtskräftig + 20 % Verweigerungsentschädigung
  • Wenn die Unterschrift nicht dem Schuldner gehört: Die Verfolgung wird aufgehoben + 20 % Entschädigung an den Gläubiger

Verbot von Schecks und Kriminalität wegen zurückgeworfener Schecks

Überprüfen Sie das Gesetz Nr. 5941 Artikel 5:

  • Ausstellen eines ungedeckten Schecks: Geldstrafe von bis zu 1.500 Tagen
  • Verbot der Eröffnung eines Girokontos
  • Straftat aufgrund einer Anzeige (Anzeige innerhalb von 3 Monaten)

12. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs

Das 12. HD des Obersten Berufungsgerichts erkennt an, dass die Vorlage des Schecks bei der Bank „vor dem Datum der Ziehung“ nicht dazu führt, dass der Scheck als ungültig angesehen wird, der Inhaber jedoch sein Recht zur Vorlage ab dem Datum der Ziehung ausüben kann.

Zuständiges Gericht

  • Vollstreckungsgericht: Beschwerde, Einspruch
  • Exekutivstrafgericht:Verbrechen wegen ungedeckter Schecks

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