TTK Artikel 795 ff.: Sonderwechsel per Scheck, Vorlagefristen sind streng.
Vorlegefristen
- Gleicher Ort: 10 Tage
- Anderer Ort innerhalb der Türkei: 1 Monat
- Ausland: 3 Monate
Gebundener Scheck
- Gebundene Vorlage der Bank
- Schützt die Rechte des Scheckinhabers
- Strafrechtliche Haftung (5941 SK)
Scheckrückgabe (Indossament)
- Überweisung mit Unterschrift auf der Rückseite des Schecks
- „Vollständiger Indossament“ (neuer Inhaber wird angegeben)
- „Weißer Indossament“ (nur Unterschrift)
- Strafrechtliche Haftung mehrere
Devisen-Nachverfolgung
- EBL-Artikel 167 schnelle Nachverfolgung
- 5-Tage-Zahlungsanordnung
- Verweigerung der Unterschrift durch das Vollstreckungsgericht
Oberster Gerichtshof 12. HD und 19. HD
Die Kammern akzeptieren, dass die Scheckeinreichungsfrist strikt eingehalten wird und nach Ablauf dieser Frist der Devisenstatus geändert wird verloren.
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