TMK-Artikel 855: Damit eine Immobilie Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, kann einem benachbarten Grundstück ein Wegerecht gewährt werden.
Bedingungen
- Die öffentliche Straßenanbindung der Immobilie reicht nicht aus
- Es ist zwingend erforderlich, durch die benachbarte Immobilie zu fahren
- Zahlung des Preises (Waren) an die Eigentümer)
Verfahren
- Klage vor dem Zivilgericht erster Instanz
- Expertenprüfung (alternative Mittel)
- Festlegung des Preises
- Grundbucheintragung
Preis
- Schaden des benachbarten Grundstückseigentümers
- Wert der Durchgangsfläche
- Nicht in Form einer Jahresgebühr, sondern nur einmal Zeit
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD geht davon aus, dass das Wegerecht "im Bedarfsfall" gewährt werden sollte und dass es abgelehnt wird, wenn es einen alternativen Weg gibt.
Immobilienanwalt wird empfohlen.