Anonyme Informanten oder geheime Zeugen spielen bei Ermittlungen im Bereich Cyberkriminalität eine wichtige Rolle. Es ist im Rahmen des CMK geregelt.
Anonymer Bericht
- An die EGM-Abteilung für Cyberkriminalität
- An die Staatsanwaltschaft
- Cimer (öffentliche Beschwerde)
- Anonymer Bericht wird ausgewertet, stellt jedoch keinen Beweis für eine Straftat dar
Geheimer Zeuge (CMK Art. 58)
- Wenn eine Gefahr für sein Leben besteht, wird seine Identität geheim gehalten
- Gerichtlicher Beschluss ist erforderlich
- Programm zum Schutz von Zeugen
Cyber Crime Witness
- Hackergruppen (Insiderinformationen)
- Ehemaliger Mitarbeiter
- Opferunternehmen
- Whistleblower (Whistleblower) protektionistisch
Zeugenschutzgesetz (5726) SK)
- Identitätsverheimlichung
- Umzug
- Neue Identität
- Finanzielle Unterstützung
- Familienschutz
Zeugenrisiken
- Rache an einem kriminellen Netzwerk
- Verleumdungs-/Deliktsfälle
- Job Verlust
- Soziale Isolation
Oberster Gerichtshof CGK
CGK akzeptiert, dass geheime Zeugenaussagen „nicht für eine Verurteilung allein ausreichen“ und dass sie durch andere Beweise gestützt werden müssen.
Whistleblower-Schutz
- Es gibt eine EU-Richtlinie (2019)
- Es gibt kein spezielles Gesetz in der Türkei noch
- Branchenrechtliche Regelungen (MASAK, BRSA)
- Seine Entwicklung wird diskutiert
Cyberkriminalität und Strafrechtsanwalt empfohlen.