KMK-Artikel 28: Der Managementplan ist die „Verfassung“ des Standorts.
Inhalt des Managementplans
- Methode zur Gebührenberechnung
- Nutzung des Gemeinschaftsraums
- Verwaltungsorgane
- Entscheidungsverfahren
- Disziplinarartikel
Änderungsantrag
- Entscheidung des Wohnungseigentümerausschusses (4/5 Mehrheit)
- Eintragung beim Grundbuchamt
- Mitteilung an die zuständigen Personen
Fällige Berechnung
- Gleichverteilung (im Allgemeinen)
- M²-Basis (häufiger größere Wohnungen)
- Geschossunterschied (gemäß Bewirtschaftungsplan)
Oberster Gerichtshof 18. HD
18. HD geht davon aus, dass „alle Aktionäre informiert werden sollten“ und im Falle von Änderungen des Managementplans die Möglichkeit erhalten sollten, an der Versammlung teilzunehmen.
Immobilienanwalt wird empfohlen.