Gesetz Nr. 6306 regelt die Rechte des Eigentümers bei städtischer Umgestaltung.
Rechte des Vermieters
- Einspruch gegen riskante Baubestimmung
- Freie Wahl des Auftragnehmers
- 50 % + 1 Vertragsvollmacht
- Anteil am rekonstruierten Gebäude
- Vorübergehende Vermietung Unterstützung
Prozess
- Bestimmung eines riskanten Baus
- Vermieterbesprechung
- Auftragnehmervereinbarung
- Abriss und Wiederaufbau
- Neue Wohnungsübergabe
Oberster Gerichtshof 6. HD
6. HD geht davon aus, dass das „Gleichgewicht der Rechte“ bei der städtischen Transformation gewahrt bleiben sollte und dass der Immobilieneigentümer nicht schikaniert werden sollte.
Immobilienanwalt wird empfohlen.