Bei Beendigung des Mietvertrags wird die Kaution zurückerstattet, abzüglich etwaiger Schäden oder Schulden.
Gesetzliche Höchstgrenze (TBK Art. 342)
- Darf 3 Monatsmieten nicht überschreiten
- Auf dem Bankkonto gespeichert (auf Anfrage)
- Zusätzliche Zinsen können erhoben werden
Rückgabekonto
- Gebäudeschäden (normale Abnutzung und Riss) außer)
- Unbezahlte Gebühren/Meterschulden
- Steuer-/SGK-Schulden (falls vorhanden)
- Restbetragsrückerstattung
Eigentümer, der nicht zurückkommt
- Warnung → 7–30 Tage
- Vollstreckungsverfahren
- Klage vor dem Zivilgericht des Friedens
- Zinsgebühren
Supreme Gericht 6. HD
6. HD akzeptiert, dass bei der Rückerstattung der Kaution eine „angemessene und faire Berechnung“ erfolgen sollte und dass unnötige Abzüge unfair sind.
Immobilienanwalt wird empfohlen.