TCC Art.630 regelt die Fürsorgepflicht von Geschäftsführern von Aktiengesellschaften und die Folgen von Verhalten, das dieser Pflicht zuwiderhandelt.
Sorgfaltspflicht
Der Manager muss mit der Sorgfalt eines vorsichtigen Managers arbeiten. Das Kriterium der Pflege ist objektiv; Von jeder Führungskraft werden Fachkenntnisse und verantwortungsvolles Verhalten erwartet.
Haftungssituationen
- Haftung gegenüber der Gesellschaft (Art. 553 TTK)
- Haftung gegenüber Gesellschaftern
- Haftung gegenüber Dritten (Gläubigern)
- Persönliche Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsschulden (VUK Art.10, 6183 Art.35)
Versicherungsmöglichkeit
Im Geschäftsleben ist es üblich, dass Manager ihre Risiken mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers) absichern.
Entlassungsentscheidung
Erteilt die Generalversammlung dem Geschäftsführer Entlastung, entfällt die Haftung für den Zeitraum im Rahmen der Entlastung. Ereignisse, die dem Freispruch unbekannt sind oder ihm verborgen bleiben, fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich des Freispruchs.
11. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Berufungsgerichtshof 11. HD akzeptiert, dass der Manager im Rahmen des Verhaltens eines „umsichtigen Geschäftsmannes“ beurteilt wird und dass offensichtliche Fahrlässigkeit und nicht gewöhnliche Fahrlässigkeit angestrebt wird.
Unterstützung durch einen Anwalt für Wirtschaftsrecht wird empfohlen.