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Fusion, Spaltung und Änderung des Unternehmenstyps (TTK Art. 134-194)

10 Nisan 2026 Handelsrecht 1 dk okuma 41 görüntülenme

TTK Art. 134-194 regelt Fusionen, Spaltungen und Artwechseltransaktionen von Unternehmen.

Fusion (TTK Art. 136-158)

  • Durch Übernahme:Ein Unternehmen übernimmt ein anderes
  • Durch Neugründung:Zwei Unternehmen fusionieren und werden zu einem neuen Unternehmen

Abteilung (TTK (Art. 159-179)

  • Vollständige Teilung:Alle Vermögenswerte der Gesellschaft werden auf neue Gesellschaften übertragen, die alte Gesellschaft wird aufgelöst
  • Teilteilung:Ein Teil davon wird auf die neue Gesellschaft übertragen

Änderung des Typs (TTK Art.180-194)

Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft, einer Kollektivgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. usw.

Prozess

  1. Vertrags-/Planerstellung
  2. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
  3. Beschluss der Generalversammlung (besonderes Quorum)
  4. Gläubigerbekanntmachung (3 Monate)
  5. Eintragung ins Handelsregister

Oberster Gerichtshof 11. HD

11. HD geht davon aus, dass bei Fusions-/Abspaltungstransaktionen faire Wechselkurse angewendet werden müssen, um Kleinaktionäre zu schützen, andernfalls kann die Transaktion annulliert werden.

Für die Planung des Prozesses wird ein Anwalt für Handelsrecht empfohlen.

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