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Händlerattribut und seine Folgen (TTK Art. 12-25)

16 Mart 2026 Handelsrecht 1 dk okuma 25 görüntülenme

TTK-Artikel 12: „Die Person, die ein Handelsunternehmen, auch nur teilweise, im eigenen Namen betreibt, ist ein Kaufmann.“

Fälle, die als Gewerbetreibender gelten

  • Echte Person, die ein Handelsunternehmen betreibt
  • Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kollektivgesellschaften, Aktiengesellschaften
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Wirtschaftsunternehmen (einige mit Bedingungen)

Ergebnisse des Gewerbetreibenden

  • Pflicht zur Führung von Handelsbüchern
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Verwendung des Handelsnamens
  • Ordentlicher Kaufmann (Art. 18/2 TTK)
  • Rechnungspflicht
  • Handelsbräuche und -vorschriften
  • Besondere Regelungen in Wechseln

Unterschied zwischen Kaufmann und Kaufmann

Ein Kaufmann ist eine Person, deren Geschäftstätigkeit in geringem Umfang und deren Kapital begrenzt ist. Es fällt nicht in den Geltungsbereich eines Händlers, sondern ist im Gewerberegister eingetragen.

Prudent Businessman Standard

Der Oberste Gerichtshof akzeptiert, dass vom Händler „höhere Sorgfalt als von einer gewöhnlichen Person“ erwartet wird. Dies kann Konsequenzen haben, die nicht zu seinen Gunsten, sondern zu Lasten des Händlers bei der Vertragsauslegung, Haftung und Risikobewertung gehen.

Beendigung des Händlertitels

  • Schließung des Handelsunternehmens
  • Liquidation des Unternehmens
  • Auflösung der juristischen Person

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