Das unbewegliche Vermögen des Schuldners kann gepfändet und durch Zwangsvollstreckung verkauft und die Forderung des Gläubigers eingezogen werden.
Prozess
- Beschlagnahmemitteilung an das Grundbuchamt
- Gutachterliche Schätzung
- Verkaufsanzeige (Lokalzeitung + UYAP)
- 1. Auktion (Basis 50 % des Wertes)
- 2. Auktion (Basis 25 % des Wertes)
- Angebot → Preis an den Gläubiger
Rechte des Eigentümers
- Einspruch gegen die Bewertung (7 Tage)
- Berechtigung zur Beendigung des Angebots (7 Tage)
- Schuldenzahlung (in jeder Phase)
Oberster Gerichtshof 12. HD
12. HD geht davon aus, dass bei der Ausschreibung „die Rechte des Schuldners zu wahren sind“ und dass angemessene Zeit- und Verfahrensregeln einzuhalten sind.
Vollstreckungs- und Immobilienrechtsanwalt wird empfohlen.