TBK Artikel 117: Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung bei Fälligkeit nicht, gerät er in Verzug.
Folgen des Verzuges
- Zinsen beginnen zu laufen
- Die Gefahr geht auf den Schuldner über
- Recht zum Rücktritt vom Vertrag
- Schadensersatz
Arten von Zinsen
- Gesetzliche Zinsen (allgemein)
- Kommerzielle Zinsen (bei Handelsgeschäften)
- Vorschusszinsen (Zentralbank)
- Vereinbarte Zinsen
Warnschreiben
- Erforderlich, wenn die Fälligkeit ungewiss ist
- Keine Warnung erforderlich, wenn die Fälligkeit sicher ist
Oberster Gerichtshof 19. HD
19. HD geht davon aus, dass bei kommerziellen Transaktionen „Vorschusszinsen“ angewendet werden sollten.
Schuldenanwalt wird empfohlen.