TTK Artikel 64 regelt, dass jeder Unternehmer zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet ist. Bücher sind von entscheidender Bedeutung für die Prüfung des Geschäftslebens und die Beweisführung von Streitigkeiten.
Pflichtbücher
- Journalbuch
- Hauptbuch (Hauptbuch)
- Inventarbuch
- Verwaltungsratsbuch/Vorstandsbuch (Aktiengesellschaft/Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Aktienbuch
- Hauptversammlungs- und Verhandlungsbuch
Elektronisch Ledger (e-Ledger)
Der Übergang zur e-Ledger-Anwendung ist für Steuerpflichtige ab einem bestimmten Umsatz verpflichtend. Es wird von der Revenue Administration reguliert.
Beweisqualität der Bücher
- Zustimmend: Sofern es nicht im Widerspruch zu anderen ungünstigen Beweisen steht
- Ungünstig: Wenn es den allgemeinen Akzeptanz- und Regulierungsbedingungen entspricht
- Unregulierte oder nicht geschlossene Bücher können nachteilige Folgen haben
Strafen und Verwaltungssanktionen
- VUK Art. 359 – Fälschung von Büchern: 3-5 Jahre Haft
- Versäumnis, Bücher zu führen: besondere Verwaltungsstrafen
- Betrügerisches Insolvenzverbrechen (TCK Artikel 161) – Buchführung
Die Unterstützung eines Anwalts für Handelsrecht wird empfohlen.