Artikel 5 des Arbeitsrechts: Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Sprache und politischer Meinung ist am Arbeitsplatz verboten.
Grundsatz des gleichen Entgelts
- Gleicher Lohn für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit
- Es kann ein leistungsbedingter Unterschied (objektiv) bestehen
- Geschlechtsspezifische Unterschiede sind ein Verbrechen
Schwangere Arbeitnehmerin Schutz
- Schwangere Arbeitnehmerin wird entlassen und kann nicht entlassen werden
- Mutterschaftsurlaub 16 Wochen
- Urlaub nach dem Stillen (1 Stunde/Tag)
- Zusätzliche 6 Monate unbezahlter Urlaub (auf Anfrage)
Sexuelle Belästigung
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Straftat (TCK-Artikel 105)
- Mitarbeiter kündigt aus wichtigem Grund (erhält Dienstalter)
- Haftung des Arbeitgebers (unzureichend) einstweilige Verfügung)
- Vermögensschaden
Beweis
- Vergleichbare Person (gleiche Position, unterschiedlicher Lohn)
- Personalunterlagen
- Zeuge Aussagen
- Korrespondenz
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD akzeptiert, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch eine „Vergleichsmethode“ nachgewiesen werden kann und dass der Arbeitgeber den objektiven Unterschied nachweisen muss.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.