Artikel 41 des Arbeitsgesetzes: Mehr als 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, gilt als Überstunden. 50 % erhöhter Lohn.
Berechnung
- Stundenlohn × 1,5 = Überstunden pro Stunde
- 270-Stunden-Jahreslimit (kann per Gesetz oder Vertrag verlängert werden)
- Überstunden leisten (zusätzlich unter 45 Stunden): 25 % Erhöhung
Ungerechtfertigte Situationen
- Führungskräfte (Vertrag). erforderlich)
- Professionelle Arbeit unabhängig von der Zeit, in der die Arbeit ausgeführt wird
- Abweichende Reihenfolge in einigen Bereichen (z. B. Türsteher, Hirte)
Urlaubsregelung (Art. 41/3)
- Durch Urlaub abgedeckte Überstunden
- 1 Stunde mehr = 1,5 Stunden Urlaub
- Schriftlicher Vertrag Bedingung
Nachweis
- Gehaltsabrechnung (Überstunden sind im Allgemeinen nicht sichtbar)
- Arbeitsplatzaufzeichnungen (Ein-/Ausreisesystem)
- Zeugenaussage
- E-Mail-/Nachrichtenaufzeichnungen (Spätstunden)
Zeit
- 5-jährige Verjährungsfrist
- Arbeitsrecht Forderungen
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD geht davon aus, dass die Überstundenberechnung auf einem „vernünftigen Durchschnitt von Zeugenaussagen“ basieren kann und dass auch eine „geschätzte“ Berechnung von 30–50 % erfolgen kann.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.