Überstunden (Überstunden) sind Arbeiten, die 45 Stunden pro Woche überschreiten. Dies ist im Gesetz Nr. 41 geregelt.
Berechnung
- Stundenlohn × 1,5 (mit Gehaltserhöhung)
- Oder „Freizeit“ (1,5 Stunden frei für jede zusätzliche Stunde) nach Wahl des Arbeitnehmers
Jahreslimit
Die jährlichen Überstunden eines Arbeitnehmers dürfen 270 Stunden nicht überschreiten (außer bei Sonderregelungen).
Genehmigungsbedingung
Die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist erforderlich. Der Oberste Gerichtshof akzeptiert jedoch, dass das Schweigen eines Arbeitnehmers, der ständig Überstunden leistet, als „Einwilligung“ angesehen werden kann.
Beweislast
Die Aufgabe liegt beim Arbeiter. In Fällen, in denen der Arbeitgeber jedoch keine Arbeitstabelle, Schichtpläne oder Kartendruckaufzeichnungen vorlegt, kann der Arbeitnehmer dies mit einer Zeugenaussage beweisen.
Oberster Gerichtshof 9. HD-Ansatz
Der Oberste Berufungsgerichtshof 9. HD entscheidet, dass in den Gutachten, in denen der Überstundenantrag abgelehnt wird, wenn der Arbeitgeber keinen Schichtplan vorlegt, die Zeugenaussage des Arbeitnehmers berücksichtigt werden muss und die Zahlung unter Zugrundelegung eines Ermessensabschlags von 30 % zu berechnen ist.
Für Überstundenakten wird die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht empfohlen.