Kündigungsgeld ist eine Entschädigung, die bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags gezahlt werden muss. Dies ist im Arbeitsgesetz Artikel 17 geregelt.
Meldefristen (Artikel 17 Arbeitsgesetz)
Der Arbeitsvertrag muss je nach Dienstalter einen bestimmten Zeitraum im Voraus bekannt gegeben werden:
- Wenn der Arbeitsvertrag weniger als 6 Monate gedauert hat: 2 Wochen
- Wenn der Arbeitsvertrag 6 Monate – 1,5 Jahre dauerte: 4 Wochen
- Wenn der Arbeitsvertrag 1,5 – 3 Jahre gedauert hat: 6 Wochen
- Wenn der Arbeitsvertrag länger als 3 Jahre gedauert hat: 8 Wochen
Berechnung der Kündigungsentschädigung
Die Entschädigung wird bis zur Höhe des Bruttolohns für die Kündigungsfrist gezahlt.
Zum Beispiel: Wenn der wöchentliche Bruttolohn eines Arbeitnehmers, der 5 Jahre lang gearbeitet hat, 6.000 TL beträgt: 8 Wochen × 6.000 = 48.000 TL Kündigungsgeld.
In welchen Fällen wird es nicht bezahlt?
- Automatische Kündigung befristeter Arbeitsverträge zum Ende der Laufzeit
- Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsrecht aufgrund von Artikel 25/II gekündigt hat (ein Grund, der gegen die guten Sitten und guten Willen verstößt)
- Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohne triftigen Grund verlässt (in diesem Fall schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung)
- Einvernehmliche Kündigung (Stornierung)
- Kündigung innerhalb der Probezeit (2 Monate)
Entschädigung bei böser Absicht (Arbeitsgesetz Art. 17/letzte)
Kündigt der Arbeitgeber bösgläubig zum Ende der Kündigungsfrist (z. B. Warten auf den Urlaub der Arbeitnehmerin, Kündigung nach Schwangerschaftsmitteilung), wird eine Bösgläubigkeitsentschädigung in Höhe des 3-fachen Lohns für die Kündigungsfrist gezahlt.
22. HD- und 9. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Häufig beobachtete Fehler in der Praxis
- Versäumnis, innerhalb der Kündigungsfrist 2 Stunden Arbeitssuche pro Tag zu erteilen (Artikel 27 des Arbeitsgesetzes)
- Benachrichtigung nicht schriftlich erfolgt
- Kündigungsfristen mit Jahresurlaub kombinieren
Zuständiges Gericht
- Beamter: Arbeitsgericht
- Behörde:Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird oder an dem der Arbeitnehmer wohnt
- Obligatorische Mediation:Eine Mediation ist vor der Einreichung einer Klage obligatorisch (Artikel 3 des Arbeitsgerichts)
Die Verjährungsfrist im Geschäftsfall beträgt 5 Jahre. Es wird empfohlen, dass Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen, um den Verlust Ihrer Rechte zu verhindern.