Arbeitsgesetz Artikel 17: Vor der Beendigung des Arbeitsvertrags muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Kündigungsfristen
- 0-6 Monate: 2 Wochen
- 6 Monate - 1,5 Jahre: 4 Wochen
- 1,5 - 3 Jahre: 6 Wochen
- Über 3 Jahre: 8 Wochen
Kündigungsfrist Nichteinhaltung
- Wenn der Arbeitgeber die Zeit nicht einhält, zahlt er Kündigungsgeld
- Wenn der Arbeitnehmer die Zeit nicht einhält, zahlt er sie (in der Regel) an den Arbeitgeber
- Betrag: Zeit × Brutto-Tageslohn
Ungerechtfertigte Situationen
- Kündigung aus wichtigem Grund (Artikel 25)
- Probezeit (2 Monate). in der Regel)
Rechte Umstände
- Kündigung aus triftigem Grund (Inkompetenz, Verhalten)
- Wirtschaftliche Kündigung
- Besonderer Grund für die Kündigung des Vertrags
Oberster Gerichtshof 9. HD
9. HD akzeptiert, dass die Kündigungsentschädigung „ergänzend und nicht alternativ“ ist und dass die Zahlung einer Entschädigung den Schutz des Rechts darstellt, selbst wenn eine Kündigungsfrist zulässig ist.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird empfohlen.